In einem Vorgespräch besprechen wir mit Ihnen ausführlich Art und Umfang der Pflegeleistungen und helfen Ihnen bei der Beantragung der häuslichen Pflege.
Die Krankenhausersatzpflege wird vom behandelnden Kinderarzt verschrieben. Die ärztliche Verordnung für häusliche Kinderkrankenpflege wird von uns bei den Krankenkassen oder anderen Kostenträgern
eingereicht.